Im Idealfall ca. ab der 35. Schwangerschaftswoche.
Kantonsspital Münsterlingen. Das genaue Zimmer wird vorher bekannt gegeben.
Ja, unbedingt…
Auf jeden Fall. Wir werden eine kleine Gruppe sein (max 12 Personen) und deine Fragen haben einen festen Platz.
Ja. auch Notfallsituationen
Mein Fokus liegt auf dem ersten Lebensjahr des Kindes. Sie können sich mit allen Fragen in diesem Zusammenhang an mich wenden, wie z.B. Entwicklungsschritte des Babys, Ernährung, Stillen, Ernährungsstart mit Beikost, Wahl der Pulvermilch, Bindungsfragen, Geschwisterthemen, Erziehung, Schlafen, Tages- und Nachtrhythmus, Wiederaufnahme der Berufstätigkeit, psychisches Wohlergehen der Mutter/ des Vaters, Kinderkrankheiten, Impfungen u.a.m.
Als Still- und Laktationsberaterin sind das Stillen und die Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit als stillende Mutter Spezialgebiete von mir.
4 – 6 Wochen nach der Geburt oder sobald wie möglich. Es empfiehlt sich die ersten Wochen nach der Geburt sich Zeit zu lassen, um in die neue Rolle als Mami hineinzufinden. Danach ist es optimal mit einem Coaching zu starten. Selbstverständlich können Sie jederzeit mit mir in Kontakt treten.
Ja, zum Teil. Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt für jede Mutter drei Stillberatungen. Sofern diese Stillberatungen nicht schon bezogen wurden (z.B. im Spital oder durch die Hebamme) und wir über Still-Themen sprechen, dann können bis zu drei Stillberatungen à je 85 Fr. mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Sie erhalten von mir einen Rückforderungsbeleg, der Sie berechtigt bis zu 255 Fr. (3 x 85 Fr.) von Ihrer Krankenkasse zurück zu verlangen.
Manche Zusatzversicherungen decken darüber hinaus weitere Beratungen ab. Hier ist Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse sinnvoll.
Ja. Die ausgetauschten Informationen, ob mündlich oder elektronisch, werden nur für die gewählte Begleitung verwendet und in keiner Weise an Drittpersonen weitergegeben.
Wenn es die Situation erfordert und nur wenn Sie damit einverstanden sind, können mit einer Schweigepflichtsentbindung Informationen mit gewählte Fachstellen (z.B. Arzt, Spital, Psychologe, Beistand etc) geteilt werden.
Ja, klar. Wenn das Abo abgelaufen ist, können Sie es um weitere 3 Monate verlängern.
