Im Idealfall nimmst du kurz vor der Geburt Kontakt mit mir auf. So können wir die ersten Schritte planen. Wenn du bereits geboren hast, dann melde dich doch bevor du aus dem Spital nach Hause gehst.
Du kannst auf verschiedene Weise mit mir Kontakt aufnehmen. Schreibe mir eine Email oder rufe an. Auch WhatsApp-Nachrichten sind willkommen. Meine Kontaktdaten findest du unter dem Menü-Punkt «KONTAKT». Dort kannst du mir auch eine Nachricht schicken.
Die Krankenkasse und der Kanton übernehmen total 90% der Kosten. Die restlichen 10% werden durch die Wohngemeinde getragen. Je nach Gemeinde bleibt ein kleiner Eigenanteil zu Lasten der Eltern.
Je nach Wohngemeinde bewegt sich der Eigentanteil zwischen 0.- bis 15 Fr.
Die meisten Fragen besprechen wir direkt mündlich bei dir zu Hause. Unklarheiten zwischen den Besuchen können wir via WhatsApp, Threema oder mit Emails klären.
Diese Form der Betreuung kann ab Geburt innerhalb von 56 Tagen beansprucht werden. Beim 1. Kind sind es max. 16 Besuche (Besuchsstunden) und ab dem 2. Kind noch 10 Besuche. Bei Zwillingen/ Mehrlingen stehen der Mutter immer 16 Besuche zu.
Wenn es Schwierigkeiten gibt, kann mit einer Verordnung durch den Arzt (Kinderarzt / Frauenarzt / Spital o. a.) die Begleitung verlängert werden.
Die weitere Begleitung findet durch die Mütter- und Väterberatung deiner Wohngemeinde statt.
Ja. Die ausgetauschten Informationen, ob mündlich oder elektronisch, werden nur für die gewählte Begleitung verwendet und in keiner Weise an Drittpersonen weitergegeben.
Wenn es die Situation erfordert, und nur wenn du damit einverstanden bist, können mit einer Schweigepflichtsentbindung Informationen mit gewählten Fachstellen (z.B. Arzt, Spital, Psychologe, Beistand etc) geteilt werden.
Ja. Bei Bedarf stehen dir als Mutter 3 Stillberatungen zu. Diese werden von der Krankenkasse getragen und zählen nicht zu den 16 resp. 10 Besuchsstunden im Rahmen der ambulanten Wochenbettbetreuung. Ich bin ausgebildete Still- und Laktationsberaterin und helfe dir gerne in diesem Bereich weiter.
In Schweizerdeutsch und Deutsch. Eine Begleitung in italienischer und englischer Sprache ist auch möglich.
Mein Fokus liegt auf dem ersten Lebensjahr des Kindes. Sie können sich mit allen Fragen in diesem Zusammenhang an mich wenden, wie z.B. Entwicklungsschritte des Babys, Ernährung, Stillen, Ernährungsstart mit Beikost, Wahl der Pulvermilch, Bindungsfragen, Geschwisterthemen, Erziehung, Schlafen, Tages- und Nachtrhythmus, Wiederaufnahme der Berufstätigkeit, psychisches Wohlergehen der Mutter/ des Vaters, Kinderkrankheiten, Impfungen u.a.m.
Als Still- und Laktationsberaterin sind das Stillen und die Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit als stillende Mutter Spezialgebiete von mir.
4 – 6 Wochen nach der Geburt oder sobald wie möglich. Es empfiehlt sich die ersten Wochen nach der Geburt sich Zeit zu lassen, um in die neue Rolle als Mami hineinzufinden. Danach ist es optimal mit einem Coaching zu starten. Selbstverständlich können Sie jederzeit mit mir in Kontakt treten.
Ja, zum Teil. Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt für jede Mutter drei Stillberatungen. Sofern diese Stillberatungen nicht schon bezogen wurden (z.B. im Spital oder durch die Hebamme) und wir über Still-Themen sprechen, dann können bis zu drei Stillberatungen à je 85 Fr. mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Sie erhalten von mir einen Rückforderungsbeleg, der Sie berechtigt bis zu 255 Fr. (3 x 85 Fr.) von Ihrer Krankenkasse zurück zu verlangen.
Manche Zusatzversicherungen decken darüber hinaus weitere Beratungen ab. Hier ist Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse sinnvoll.
Ja. Die ausgetauschten Informationen, ob mündlich oder elektronisch, werden nur für die gewählte Begleitung verwendet und in keiner Weise an Drittpersonen weitergegeben.
Wenn es die Situation erfordert und nur wenn Sie damit einverstanden sind, können mit einer Schweigepflichtsentbindung Informationen mit gewählte Fachstellen (z.B. Arzt, Spital, Psychologe, Beistand etc) geteilt werden.
Ja, klar. Wenn das Abo abgelaufen ist, können Sie es um weitere 3 Monate verlängern.