Im Idealfall nimmst du kurz vor der Geburt Kontakt mit mir auf. So können wir die ersten Schritte planen. Wenn du bereits geboren hast, dann melde dich doch bevor du aus dem Spital nach Hause gehst.

Du kannst auf verschiedene Weise mit mir Kontakt aufnehmen. Schreibe mir eine Email oder rufe an. Auch WhatsApp-Nachrichten sind willkommen. Meine Kontaktdaten findest du unter dem Menü-Punkt «KONTAKT». Dort kannst du mir auch eine Nachricht schicken.

Die Krankenkasse und der Kanton übernehmen total 90% der Kosten. Die restlichen 10% werden durch die Wohngemeinde getragen. Je nach Gemeinde bleibt ein kleiner Eigenanteil zu Lasten der Eltern.

Je nach Wohngemeinde bewegt sich der Eigentanteil zwischen 0.- bis 15 Fr.

Die meisten Fragen besprechen wir direkt mündlich bei dir zu Hause. Unklarheiten zwischen den Besuchen können wir via WhatsApp, Threema oder mit Emails klären.

Diese Form der Betreuung kann ab Geburt innerhalb von 56 Tagen beansprucht werden. Beim 1. Kind sind es max. 16 Besuche (Besuchsstunden) und ab dem 2. Kind noch 10 Besuche. Bei Zwillingen/ Mehrlingen stehen der Mutter immer 16 Besuche zu. 

Wenn es Schwierigkeiten gibt, kann mit einer Verordnung durch den Arzt (Kinderarzt / Frauenarzt / Spital o. a.) die Begleitung verlängert werden.

Die weitere Begleitung findet durch die Mütter- und Väterberatung deiner Wohngemeinde statt.

Ja. Die ausgetauschten Informationen, ob mündlich oder elektronisch, werden nur für die gewählte Begleitung verwendet und in keiner Weise an Drittpersonen weitergegeben.

Wenn es die Situation erfordert, und nur wenn du damit einverstanden bist, können mit einer Schweigepflichtsentbindung Informationen mit gewählten Fachstellen (z.B. Arzt, Spital, Psychologe, Beistand etc) geteilt werden.

Ja. Bei Bedarf stehen dir als Mutter 3 Stillberatungen zu. Diese werden von der Krankenkasse getragen und zählen nicht zu den 16 resp. 10 Besuchsstunden im Rahmen der ambulanten Wochenbettbetreuung. Ich bin ausgebildete Still- und Laktationsberaterin und helfe dir gerne in diesem Bereich weiter.

In Schweizerdeutsch und Deutsch. Eine Begleitung in italienischer und englischer Sprache ist auch möglich.

Mein Fokus liegt auf dem ersten Lebensjahr des Kindes. Sie können sich mit allen Fragen in diesem Zusammenhang an mich wenden, wie z.B. Entwicklungsschritte des Babys, Ernährung, Stillen, Ernährungsstart mit Beikost, Wahl der Pulvermilch, Bindungsfragen, Geschwisterthemen, Erziehung, Schlafen, Tages- und Nachtrhythmus, Wiederaufnahme der Berufstätigkeit, psychisches Wohlergehen der Mutter/ des Vaters, Kinderkrankheiten, Impfungen u.a.m.

Als Still- und Laktationsberaterin sind das Stillen und die Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit als stillende Mutter Spezialgebiete von mir.

4 – 6 Wochen nach der Geburt oder sobald wie möglich. Es empfiehlt sich die ersten Wochen nach der Geburt sich Zeit zu lassen, um in die neue Rolle als Mami hineinzufinden. Danach ist es optimal mit einem Coaching zu starten. Selbstverständlich können Sie jederzeit mit mir in Kontakt treten.

Erfahrungsgemäss tauchen die meisten Fragen im ersten Lebensjahr des Kindes auf. Hier kann eine längerfriste Begleitung äusserst wertvoll sein. Auch der Wiedereinstieg in den Berufsalltag nach dem Mutterschaftsurlaub gelingt mit einer Begleitung häufig besser als ohne.

Ein Coaching ist aber auch dann hilfreich, wenn sich eine Notsituation oder eine grosse Veränderung anbahnt. Z.B.: Ihr Kind entwickelt sich nicht wie erwartet oder ist häufig krank, die Partnerschaft ist angespannt, Ihnen steht ein Umzug in der Schweiz oder ins Ausland bevor, ein neues Baby kommt in die Familie und die bisherige Konstellation gerät aus den Fugen, als Mutter kommen Sie nicht mehr zur Ruhe und fühlen sich kraftlos, die Familie oder der Arbeitgeber stellt Anforderungen an Sie, die sie nicht erfüllen können, jemand ist verstorben und sie wissen nicht wie Sie damit umgehen können u.a.m. In solchen Situationen wird Sie ein Coaching stärken und Ihnen helfen, diese Lebensphase zu meistern.

Unlimitiert heisst, dass Sie sich innerhalb des gebuchten Zeitrahmens so oft an mich wenden können, wie es Ihre Situation erfordert. Ich nehme mir gerne Zeit für Sie.

«Unlimitiert» heisst jedoch nicht, dass ich Ihnen zur jeder Tages- und Nachtstunde zur Verfügung stehe. Wenn Sie mitten in der Nacht eine dringende Frage haben, schicken Sie mir ein Nachricht, ich werde Ihnen so rasch wie es mir möglich ist antworten, aber vermutlich nicht gerade dann sofort in der Nacht.

Im Normalfall kann ich Ihnen innert 24h eine Antwort geben, bei einer dringenden Frage innerhalb weniger Stunden.

Ja, zum Teil. Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt für jede Mutter drei Stillberatungen. Sofern diese Stillberatungen nicht schon bezogen wurden (z.B. im Spital oder durch die Hebamme) und wir über Still-Themen sprechen, dann können bis zu drei Stillberatungen à je 85 Fr. mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Sie erhalten von mir einen Rückforderungsbeleg, der Sie berechtigt bis zu 255 Fr. (3 x 85 Fr.) von Ihrer Krankenkasse zurück zu verlangen.

Manche Zusatzversicherungen decken darüber hinaus weitere Beratungen ab. Hier ist Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse sinnvoll.

Meine Begleitung geschieht auf Distanz. Ich kann keine Hausbesuche bei Ihnen machen und biete daher auch keinen Notfalldienst an. Ich kann Sie oder Ihr Baby nicht physisch untersuchen. Bei einem Notfall oder wenn ich aus unserem Gespräch spüre, dass eine Online-Beratung Ihre Fragen nicht abdecken kann, werde ich Ihnen einen Arztbesuch oder eine Stillberatung vor Ort nahe legen.
Gehen Sie auf dieser Webseite im Menüpunkt «Angebote» unten auf die Kachel mit dem Beratungsangebot Ihrer Wahl. Lesen Sie die Beschreibung und fragen Sie allenfalls nach, wenn Sie noch genauere Infos wünschen. Dann klicken Sie auf «Warenkorb» und können in einem einfachen Kaufprozess das Beratungsangebot verbindlich buchen. Die Bezahlung erfolgt im voraus, entweder per Banküberweisung, via PayPal oder mit Kreditkartenzahlung. Ich nehme nach der Buchung umgehend mit Ihnen Kontakt auf.
Unter Online-Coaching ist jede Hilfestellung gemeint, die aus der Distanz passiert mit Hilfe von elektronischen Medien. Das können Telefonate sein, Sprachnachrichten, Chat oder Videokonferenzen. Wir wählen das Hilfsmittel das Ihnen am besten zusagt.

Ja. Die ausgetauschten Informationen, ob mündlich oder elektronisch, werden nur für die gewählte Begleitung verwendet und in keiner Weise an Drittpersonen weitergegeben.

Wenn es die Situation erfordert und nur wenn Sie damit einverstanden sind, können mit einer Schweigepflichtsentbindung Informationen mit gewählte Fachstellen (z.B. Arzt, Spital, Psychologe, Beistand etc) geteilt werden.

Ja, klar. Wenn das Abo abgelaufen ist, können Sie es um weitere 3 Monate verlängern. 

Eine Rückerstattung nicht-benötigter Coachingzeit ist leider nicht möglich.